Versuchspersonenstunden

Ableistung von Versuchspersonenstunden im Bachelor- und Masterstudium

Dieser Text betrifft die Anmeldung beim Prüfungsamt für die Versuchspersonenstunde (VPh) die in den folgenden Modulen des Lehrstuhls als unbenoteter Leistungsnachweis zu erbringen ist.

  • Bachelor: Personal und Organisation I (1 VPh)
  • Bachelor: Sozialpsychologie (1 VPh)
  • Bachelor: Konsumentenverhalten I (1 VPh)
  • Master: Angewandte Methoden: Methoden der Wirtschafts- und Organisationspsychologie (2 VPh)
  • Master: Grundlagen der Organisationspsychologie (1 VPh)
  • Master: Personalpsychologie (1 VPh)

Allgemeines zur Versuchspersonenstunde

  1. Die Versuchspersonenstunde ist eine Prüfungsleistung in diesen Modulen, und ein Abschluss des Moduls erfordert den Nachweis der Versuchspersonenstunde.
  2. Sie müssen sich für diese Versuchspersonenstunde in „campo“ für das jeweilige Modul gesondert anmelden. Sie müssen die Versuchspersonenstunde nicht zwingend in dem Semester ablegen, in dem Sie die zugeordnete Veranstaltung besuchen, dies wird jedoch empfohlen (eine Vorab-Erbringung ist möglich, die Versuchspersonenstunde verfällt nicht nach einem Semester).
  3. Bei einem Rücktritt gilt wie bei allen anderen Prüfungen die jeweilige Prüfungsordnung.

Wie erfahren Sie von Versuchspersonenstunden?

Sie können sich in unsere Mailingliste eintragen, so dass Sie per E-Mail über den Start einer neuen Untersuchung benachrichtigt werden. Neue Untersuchungen werden zudem über die Homepage des Lehrstuhls angekündigt. Sie können diese Meldungen als RRS-Feed abonnieren.

Wie weisen Sie die Versuchspersonenstunde nach?

Die Teilnahme an präsenzbasierten und webbasierten Untersuchungen des Lehrstuhls für Psychologie, insbes. Wirtschafts- und Sozialpsychologie wird mit einer Versuchspersonenbescheinigung dokumentiert; die Teilnahme an Untersuchungen anderer Lehrstühle und Institute wird nicht anerkannt. Bitte sammeln Sie die Versuchspersonenbescheinigungen bis Sie den notwendigen Umfang an Versuchspersonenstunden für ein Modul erreicht haben und geben Sie die unterschriebenen bzw. ausgedruckten Bescheinigungen im Lehrstuhlsekretariat ab oder werfen Sie diese in den Briefkasten des Lehrstuhls (Poststelle, EG Lange Gasse) ein (im Wintersemster bis zum 15. März, im Sommersemester bis zum 15. September). Der Lehrstuhl trägt dann am Semesterende ein „Bestanden“ im Prüfungssystem ein. Sollte der Umfang der im Rahmen einer Untersuchung abgeleisteten Versuchspersonenstunde(n) den für das Erreichen eines bestimmten Moduls notwendigen Umfang überschreiten, so kann die überschüssige abgeleistete Versuchspersonenstunde in einem weiteren Modul des Lehrstuhls angerechnet werden.

Falls die Corona-Bedingungen vorschreiben, dass das Gebäude nicht betreten werden darf, können Sie die Bescheinigungen auch im pdf-Format einsenden an hanne.lang@fau.de. Bitte immer Name und Matrikelnummer und die Prüfungsnummer angeben.

Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg